Rehasport auf ärztliche Verordnung (gemäß § 43 SGB – 50 oder 120 Kurseinheiten) ohne Zuzahlung.
Reha-Sport kommt für alle in Frage, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen wird und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Krankheitsbilder können zum Beispiel Schäden der inneren Organe oder orthopädische Probleme sein.
Wenn Rehabilitationssport aufgrund der Diagnose eine sinnvolle Therapieergänzung darstellt, wird Ihr Arzt Ihnen Rehasport verordnen.
Der Arzt füllt den Antrag auf Kostenübernahme aus, welchen Sie bei ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.
Wenn ihr Arzt Ihnen Rehabilitationssport verordnet hat, vereinbaren Sie nach erfolgreicher Genehmigung durch Ihre Krankenkasse mit uns einen Termin zu einem ersten gemeinsamen Gespräch oder nutzen unsere kostenfreien, unverbindlichen Rehasprechstunden an unseren Kursstandorten.
In diesem Gespräch beantwortet einer unserer qualifizierten Übungsleiter gerne Ihre Fragen und wählt dann gemeinsam mit Ihnen die entsprechende Rehasportgruppe aus.
Rehabilitationssport ist ein vom Arzt verordnetes Bewegungstraining mit dem Ziel, die medizinische Behandlung mit Hilfe von körperlicher Bewegung zu fördern und ergänzen. Rehasport kann als Fortsetzung einer ambulanten/stationären Rehabilitation eingesetzt werden.
Die Versorgungskette Akutversorgung – Rehabilitation – Physiotherapie wird durch eine bewegungsorientierte Therapie ergänzt. Auch für Menschen mit chronischen Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat ist der Rehabilitationssport ein adäquates Mittel zur Schmerzlinderung und Steigerung des Wohlbefindens.
Ebenso ist der Rehabilitationssport „Hilfe zur Selbsthilfe“. Das Verantwortungsbewusstsein der Patienten soll in Bezug auf ihre Gesundheit gestärkt werden und zu einem langfristigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining auf eigene Kosten motivieren.
Der Rehabilitationssport hat seinen Ursprung im Versehrtensport und zählt bis heute nicht zu den Heilmitteln, d. h. er belastet nicht das Heilmittelbudget des Arztes.
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